Gleiritsch

Der Ortsmittelpunkt von Gleiritsch liegt außerhalb der nitratbelasteten Gebiete. Die nächste ausgewiesene Fläche beginnt rund 1.401 Meter entfernt.

Wie gemessen wurde. Grundlage ist die bundesweite Gebietskulisse des Umweltbundesamts, Stand 2023-12-05. Geprüft wird der Ortsmittelpunkt der Gemeinde — nicht die Gemeindefläche und erst recht nicht ein einzelner Schlag. Eine Gemeinde kann teilweise in der Kulisse liegen, ohne dass ihr Mittelpunkt darin liegt. Für Ihre Flächen ist allein die Karte Ihres Bundeslandes maßgeblich.

AngabeWert
Lageaußerhalb der Kulisse
Entfernung zur Kulisserund 1.401 m
BundeslandBayern
Postleitzahl92723
Gemeindeschlüssel09376131
Stand der Kulisse2023-12-05

Nah, aber außerhalb

Die Kulisse wird regelmäßig überprüft und neu abgegrenzt. Eine Gemeinde am Rand kann bei der nächsten Ausweisung hineinfallen — oder herausfallen. Für Flächen nahe der Grenze lohnt der Blick in die Landeskarte, denn die Grenze verläuft nicht entlang der Gemeindegrenze.

Gemeinden in der Nähe

Was ein „rotes Gebiet“ bedeutet

Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers auszuweisen. In Deutschland geschieht das nach § 13a Düngeverordnung: Wer dort wirtschaftet, unterliegt zusätzlichen Auflagen — im Kern der Düngung unter dem Bedarf der Kultur, dazu Einschränkungen bei Herbstdüngung und Zwischenfrüchten. Die genauen Regeln stehen in der Landesdüngeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bundesweit liegt der Ortsmittelpunkt von 1.711 Gemeinden in der Kulisse — 15,2 % aller Gemeinden. Die Verteilung ist sehr ungleich: von unter einem Prozent bis über dreißig.

Wir beziffern keinen Ertragsverlust. Dass die Auflagen Geld kosten, ist unbestritten; wie viel, hängt an Kultur, Boden, Vorfrucht und Jahr. Zahlen dazu erfinden wir nicht.

Quelle: Umweltbundesamt, „Nitratbelastete Gebiete gemäß § 13a Düngeverordnung“, bundesweite Zusammenführung der Länderkulissen, Stand 2023-12-05 — 1.664 Teilflächen mit 1.441.504 Stützpunkten. Grundlage ist die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Aufbereitung vom 2026-08-13.

Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit dieser Stelle. Wir fragen für dich Auflagen und Bewertung Ihrer Flächen bei dieser und weiteren Stellen in der Nähe an. Ob und wann ein Kontakt zustande kommt, entscheidet die beratende Stelle.

Wer hier steht, zahlt nicht für diesen Eintrag — Aufnahme und Reihenfolge folgen allein der amtlichen Gebietskulisse und sind nicht käuflich. Eintrag korrigieren oder löschen lassen (Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO).

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