Nach Bundesland

Die Ausweisung ist Ländersache, und das sieht man: der Anteil betroffener Gemeinden reicht von unter einem Prozent bis über dreißig.

BundeslandGemeindenim roten GebietAnteil
Niedersachsen1.00130230,2 %
Mecklenburg-Vorpommern73120427,9 %
Nordrhein-Westfalen42710424,4 %
Hessen44610122,6 %
Rheinland-Pfalz2.32343518,7 %
Sachsen4286214,5 %
Bayern2.28829312,8 %
Schleswig-Holstein1.11511410,2 %
Sachsen-Anhalt229229,6 %
Thüringen618345,5 %
Brandenburg427214,9 %
Saarland5811,7 %
Baden-Württemberg1.138181,6 %
Bremen200,0 %
Berlin100,0 %
Hamburg100,0 %

Länder vergleichen sich hier nur bedingt. Jedes Land grenzt nach eigener Methodik ab, und das ist messbar: Hessen deckt seine Gebiete mit zehn großen Flächen ab, Bayern mit 323 kleinen. Ein hoher Anteil betroffener Gemeinden kann also ebenso von der Abgrenzungsmethode herrühren wie von der Belastung. Berlin und Hamburg kommen in der Kulisse gar nicht vor — als Stadtstaaten ohne nennenswerte landwirtschaftliche Fläche.

Was ein „rotes Gebiet“ bedeutet

Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers auszuweisen. In Deutschland geschieht das nach § 13a Düngeverordnung: Wer dort wirtschaftet, unterliegt zusätzlichen Auflagen — im Kern der Düngung unter dem Bedarf der Kultur, dazu Einschränkungen bei Herbstdüngung und Zwischenfrüchten. Die genauen Regeln stehen in der Landesdüngeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bundesweit liegt der Ortsmittelpunkt von 1.711 Gemeinden in der Kulisse — 15,2 % aller Gemeinden. Die Verteilung ist sehr ungleich: von unter einem Prozent bis über dreißig.

Quelle: Umweltbundesamt, „Nitratbelastete Gebiete gemäß § 13a Düngeverordnung“, bundesweite Zusammenführung der Länderkulissen, Stand 2023-12-05 — 1.664 Teilflächen mit 1.441.504 Stützpunkten. Grundlage ist die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Aufbereitung vom 2026-08-13.