Liegt Ihre Gemeinde im roten Gebiet?

Liegt Ihre Gemeinde im „roten Gebiet“? Die bundesweite Kulisse der nitratbelasteten Gebiete nach § 13a Düngeverordnung, ausgewertet für 11.233 Gemeinden: 1.711 liegen mit ihrem Ortsmittelpunkt darin.

Wie gemessen wurde. Grundlage ist die bundesweite Gebietskulisse des Umweltbundesamts, Stand 2023-12-05. Geprüft wird der Ortsmittelpunkt der Gemeinde — nicht die Gemeindefläche und erst recht nicht ein einzelner Schlag. Eine Gemeinde kann teilweise in der Kulisse liegen, ohne dass ihr Mittelpunkt darin liegt. Für Ihre Flächen ist allein die Karte Ihres Bundeslandes maßgeblich.

Anteil je Bundesland

BundeslandGemeinden im roten GebietAnteil
Niedersachsen30230,2 %
Mecklenburg-Vorpommern20427,9 %
Nordrhein-Westfalen10424,4 %
Hessen10122,6 %
Rheinland-Pfalz43518,7 %
Sachsen6214,5 %
Bayern29312,8 %
Schleswig-Holstein11410,2 %
Sachsen-Anhalt229,6 %
Thüringen345,5 %
Brandenburg214,9 %
Saarland11,7 %
Baden-Württemberg181,6 %
Bremen00,0 %
Berlin00,0 %
Hamburg00,0 %

Gemeinden in der Kulisse

GemeindeBundeslandLage
AbenbergBayernim roten Gebiet
AdelshofenBayernim roten Gebiet
AdelzhausenBayernim roten Gebiet
AdenbüttelNiedersachsenim roten Gebiet
AdendorfNiedersachsenim roten Gebiet
AffingBayernim roten Gebiet
AffinghausenNiedersachsenim roten Gebiet
AhlenNordrhein-Westfalenim roten Gebiet
AhlerstedtNiedersachsenim roten Gebiet
AholfingBayernim roten Gebiet
AholmingBayernim roten Gebiet
AhornBayernim roten Gebiet
AhrenshöftSchleswig-Holsteinim roten Gebiet
AiglsbachBayernim roten Gebiet
AindlingBayernim roten Gebiet
AlbigRheinland-Pfalzim roten Gebiet
Albisheim (Pfrimm)Rheinland-Pfalzim roten Gebiet
AldenhovenNordrhein-Westfalenim roten Gebiet
AlesheimBayernim roten Gebiet
AlfhausenNiedersachsenim roten Gebiet
AlfterNordrhein-Westfalenim roten Gebiet
AlkenRheinland-Pfalzim roten Gebiet
AllendorfRheinland-Pfalzim roten Gebiet
AllersbergBayernim roten Gebiet
AlleshausenBaden-Württembergim roten Gebiet

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Was ein „rotes Gebiet“ bedeutet

Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers auszuweisen. In Deutschland geschieht das nach § 13a Düngeverordnung: Wer dort wirtschaftet, unterliegt zusätzlichen Auflagen — im Kern der Düngung unter dem Bedarf der Kultur, dazu Einschränkungen bei Herbstdüngung und Zwischenfrüchten. Die genauen Regeln stehen in der Landesdüngeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Bundesweit liegt der Ortsmittelpunkt von 1.711 Gemeinden in der Kulisse — 15,2 % aller Gemeinden. Die Verteilung ist sehr ungleich: von unter einem Prozent bis über dreißig.

Wir beziffern keinen Ertragsverlust. Dass die Auflagen Geld kosten, ist unbestritten; wie viel, hängt an Kultur, Boden, Vorfrucht und Jahr. Zahlen dazu erfinden wir nicht.

Quelle: Umweltbundesamt, „Nitratbelastete Gebiete gemäß § 13a Düngeverordnung“, bundesweite Zusammenführung der Länderkulissen, Stand 2023-12-05 — 1.664 Teilflächen mit 1.441.504 Stützpunkten. Grundlage ist die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Aufbereitung vom 2026-08-13.

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