Ried
Der Ortsmittelpunkt von Ried liegt in einem nitratbelasteten Gebiet nach § 13a Düngeverordnung.
Wie gemessen wurde. Grundlage ist die bundesweite Gebietskulisse des Umweltbundesamts, Stand 2023-12-05. Geprüft wird der Ortsmittelpunkt der Gemeinde — nicht die Gemeindefläche und erst recht nicht ein einzelner Schlag. Eine Gemeinde kann teilweise in der Kulisse liegen, ohne dass ihr Mittelpunkt darin liegt. Für Ihre Flächen ist allein die Karte Ihres Bundeslandes maßgeblich.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Lage | im nitratbelasteten Gebiet |
| Bundesland | Bayern |
| Postleitzahl | 86510 |
| Gemeindeschlüssel | 09771160 |
| Stand der Kulisse | 2023-12-05 |
Was daraus folgt
Für landwirtschaftliche Flächen in der Kulisse gelten die zusätzlichen Auflagen des § 13a Düngeverordnung — im Kern die Düngung unterhalb des Bedarfs, dazu Einschränkungen bei Herbstdüngung und Zwischenfruchtanbau. Welche Regeln in Bayern im Einzelnen gelten, steht in der Landesdüngeverordnung. Ob eine bestimmte Fläche betroffen ist, entscheidet die Karte des Landes, nicht diese Seite.
Gemeinden in der Nähe
- Mittelstetten — rund 3.112 m entfernt
- Mering — im roten Gebiet
- Eurasburg — rund 1.520 m entfernt
- Kissing — rund 435 m entfernt
- Pfaffenhofen an der Glonn — rund 3.487 m entfernt
- Althegnenberg — rund 1.835 m entfernt
- Merching — rund 1.179 m entfernt
- Hattenhofen — rund 4.377 m entfernt
Was ein „rotes Gebiet“ bedeutet
Die EU-Nitratrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebiete mit zu hoher Nitratbelastung des Grundwassers auszuweisen. In Deutschland geschieht das nach § 13a Düngeverordnung: Wer dort wirtschaftet, unterliegt zusätzlichen Auflagen — im Kern der Düngung unter dem Bedarf der Kultur, dazu Einschränkungen bei Herbstdüngung und Zwischenfrüchten. Die genauen Regeln stehen in der Landesdüngeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Bundesweit liegt der Ortsmittelpunkt von 1.711 Gemeinden in der Kulisse — 15,2 % aller Gemeinden. Die Verteilung ist sehr ungleich: von unter einem Prozent bis über dreißig.
Wir beziffern keinen Ertragsverlust. Dass die Auflagen Geld kosten, ist unbestritten; wie viel, hängt an Kultur, Boden, Vorfrucht und Jahr. Zahlen dazu erfinden wir nicht.
Quelle: Umweltbundesamt, „Nitratbelastete Gebiete gemäß § 13a Düngeverordnung“, bundesweite Zusammenführung der Länderkulissen, Stand 2023-12-05 — 1.664 Teilflächen mit 1.441.504 Stützpunkten. Grundlage ist die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Aufbereitung vom 2026-08-13.
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